Urlaubstage

Der Erholungsurlaub ist eine wichtige soziale Errungenschaft unserer Gesellschaft. Als solche drückt sie in gleicher Weise die Wertschätzung der abhängig Beschäftigten aus, wie sie dazu beiträgt, dass die Arbeitskraft langfristig gesund erhalten bleibt. Der Urlaubsanspruch von abhängig Beschäftigten ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) festgelegt, weitere Festlegungen sind durch den Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben (Arbeitsvertrag) gegeben. Regelungen für spezielle Gruppen von Beschäftigten finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Schwerbehindertengesetz.

Soziale Indikatoren
Entlohnung der Arbeitskraft
Arbeitsbelastung
Aus- und Fortbildung
Urlaubstage
Mitbestimmung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesellschaftliche Leistungen

Ihre Ansprechpartnerin:

Meike Packeiser
M.Packeiser(at)DLG.org
Tel.: 069/24788-302